Autoversicherungen kündigen

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Sonderkündigung der Autoversicherung in vielen Fällen möglich

Nicht immer müssen Autoversicherungen zum Stichtag am 30. November hin gekündigt werden. In einigen Fällen besteht für Fahrzeughalter auch ein Recht auf Sonderkündigung. Allerdings ist dies an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

Eine Sonderkündigung – auch außerordentliche Kündigung – kann beispielsweise immer dann erfolgen, wenn die Autoversicherungen einen Schaden reguliert haben. Das bedeutet im konkreten Fall allerdings nicht immer, dass Ihr Versicherer einen Schaden für Sie gezahlt hat. Auch wenn die Assekuranz etwaige Schadenersatzansprüche an Ihre Person abwehrt, gilt der Schaden als reguliert. Hier steht Ihnen immer eine Sonderkündigung binnen vier Wochen zu.

Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Sie ebenfalls, wenn Ihre Autoversicherung die Prämien für die Police erhöht, ohne dass der zugehörige Leistungskatalog erweitert wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Ihr Auto in eine andere Typklasse eingestuft wird. Auch bei einer neu zugeteilten regionalklasse, besteht unter Umständen ein Recht auf Sonderkündigung. Jedoch muss die Änderung der Regionalklasse aufgrund von Umstrukturierungen der Autoversicherung erfolgen, ein Umzug führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie ein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden, erfolgt die Kündigung automatisch durch die Behörde. Es ist jedoch ratsam, die eigene Autoversicherung davon in Kenntnis zu setzen.